AssCurat Versicherungsmakler & Finanzdienstleistungen GmbH
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Versorgungswerk & Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsabsicherung im Versorgungswerk
Als Freiberufler haben Sie in aller Regel die Möglichkeit, Ihre Versorgung über ein berufsständisches Ver-sorgungswerk = VW zu gestalten. Dies hat den großen Vorteil, dass eine homogene Versichertenge-meinschaft sich wiederfindet und dadurch im Vergleich zu anderen Versorgungseinrichtungen- insbeson-dere zur gesetzlichen Rentenversicherung- deutlich höhere Leistungsansprüche für das versicherte Mit-glied bei gleichem Beitragsaufwand entstehen.
Allerdings ist auch hier nach individueller Situation kein Rund-um-Sorglos-Paket zu erwarten, denn im Einzelfall können deutliche Versorgungslücken auftreten.

Als Fachmakler für die steuer- und rechtsberatenden Berufe sind wir seit Jahren mit den VWen vertraut und im regelmäßigen Austausch mit diesen.
Deshalb argumentieren wir nicht gegen die VWe, sondern möchten fachlich mögliche Absicherungs-lücken aufzeigen, die individuell vorhanden sind oder entstehen können.
Die VWe werden auf Anfrage bestätigen können, dass die hier dargestellten Beispiele zum Problem wer-den können.
Dies kann eine zusätzliche, private Zusatzabsicherung der Berufsunfähigkeit = BU notwendig machen.

Vier Beispiele ...mehr

Fazit:
Die „Berufsunfähigkeitsrente“ der Versorgungswerke setzt üblicherweise die Aufgabe der beruflichen Tätigkeit und die Rückgabe der Bestellung voraus und entspricht eher der gesetzlichen Vorgabe der Erwerbsminderungsrente, jedoch verbessert um die Berufsklausel.
Finanzielle Einbußen sind häufig früher zu erwarten, d.h. bevor die Satzung des VW die Rente zur Auszahlung kommen lassen.
Die erreichte, individuelle Rentenhöhe entspricht möglicherweise nicht den persönlichen Erfordernissen, so dass sich jeder Berufsangehörige schon frühzeitig um eine private Ergänzungsversicherung kümmern sollte, da hier das Eintrittsalter und der individuelle Gesundheitszustand die grundsätzliche Versicherbar-keit und den Beitrag bestimmen.
Hier hilft als sinnvolle Ergänzung zum Versorgungswerk die privatrechtliche Absicherung mit ei-nem entsprechend überdurchschnittlich guten Bedingungswerk. Ein häufig seitens der Versicherungswirtschaft angebotenes, schlechtes Bedingungswerk wird dagegen auch heute hinter den Satzungen der Versorgungswerke zurück bleiben. Die vom Versicherer für sich selbst genutzten „Ratings“ sind häufig nur Auszüge der detaillierten Ratin-ginformationen. Letztere sind notwendig, um beurteilen zu können, ob der jeweilige Versicherungsschutz auch seine Aufgabeerfüllen kann und somit das berufsständische Versorgungswerk sinnvoll ergänzt.

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Berufsunfähigkeits- absicherung
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