AssCurat Versicherungsmakler & Finanzdienstleistungen GmbH
AssCurat
Private Altersvorsorge
Nachdem es bereits die Riester Rente und eine verbesserte betriebliche Altersversorgung gibt, wird mit dieser neuen privaten Basisrente vor allem die Altersvorsorge der Selbständigen steuerlich begünstigt.

Da viele Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Versorgungseinrichtung – z. B. berufsständisches Versorgungswerk – nicht pflichtversichert sind, können sie nun zusätzlich Steuern in der Beitragsphase sparen, indem sie die Rürup Rente abschließen.

Besonderheit
Die Rürup-Rente ist in ihren „Spielregeln“ der gesetzlichen Rente nahe verwandt, jedoch unter Renditegesichtspunkten erheblich besser!
Die Einzahlung kann laufend oder aber auch mit einmalbeiträgen erfolgen!
Die Rente darf nicht in einer Summe, ausgezahlt werden, sondern ausschließlich als monatliche Raten
Rentenbeginn darf frühestens das 60. Lebensjahr sein.
Für den Todesfall kann eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder vereinbart werden.
Eine Beitragsbefreiung für den Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung kann gegen Mehrkosten eingeschlossen werden. Dies ist bei laufender Beitragszahlung als sinnvoll einzustufen!
Die Rürup-Rente darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. Kann dafür aber im Gegenzug auch nicht gepfändet werden.
Weder das Sozialamt, noch die Agentur für Arbeit greift auf die Rürup-Rente zu. Diese “Hartz IV-Sicherheit“ gilt auch für die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung- für letztere sofern ggf. entsprechende, gültige Verpfändungen vereinbart sind Hier ist die regelmäßige Überprüfung durch Fachleute (z.B. Dr. Lutz Beratungsinstitut für betriebl. Altersversorgung) sehr zu empfehlen.

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